6 - Kartoffel-Lagerung
19. Welche Grundsätze gelten für den Umgang mit Kartoffeln für Handel und Verbraucher?
Es gelten die gleichen Grundsätze wie für die Großlagerung (s.
Fragen 1 bis 18), doch lassen sich diese Regeln weniger gut einhalten, weil die Lagerbedingungen im Lebensmitteleinzelhandel und im Privathaushalt völlig anders sind.
- 1. Regel -
Kartoffeln sind stoßempfindlich,
daher:
nie werfen und stoßen wie Kohlen, sondern behandeln wir rohe Eier. Die Knollenschale bekommt andernfalls Risse, und es entstehen im Knollenfleisch dunkle Flecken (s.
Kap. 5, Frage
5).
- 2. Regel -
Kartoffeln sind lichtempfindlich,
daher:
Kartoffeln im Dunkeln lagern, nie in der Sonne. Lieber soll man sich die Knochen brechen, als dass die im Keller eingelagerten Kartoffeln zu viel Licht abbekommen. Für den Handel bedeutet das, die Regale häufiger mit kleineren Mengen zu beschicken.
- 3. Regel -
Kartoffeln kühl lagern,
daher:
bei 6 bis 12 °C aufbewahren und alle drei bis vier Wochen nachkaufen, denn aus dem Handel
bezogene Kartoffeln sind bis zu Marktaufbereitung richtig gelagert worden. Bei Frosttemperaturen oder Temperaturen über 18 °C verderben die wasserreichen Knollen rasch.
- 4. Regel -
Beim Kauf genau hinschauen,
daher:
Kartoffeln mit Keimen, grünen Stellen, schweren Beschädigungen und Fäulnis (wenn es aus dem Kartoffelregal stinkt) ablehnen (s.
Kap. 5, Fragen 4 und
5).
- 5. Regel -
Kartoffeln auch zu Hause richtig behandeln,
daher:
von Kartoffeln, die in Plastiktüten verpackt sind, Umhüllung entfernen oder so weit aufreißen, dass die Knollen gut atmen können, nicht schwitzen und
nass nicht und faulig werden. Eventuell vorhandene Keime vor dem Kochen entfernen. Grüne Stellen herausschneiden, ganz ergrünte Knollen wegwerfen (s.
Kap. 3, Frage
15).
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