5 - Kartoffeleinkauf

5. Wann sollte man Kartoffeln gegenüber dem Verkäufer beanstanden?

Laut "Verordnung über gesetzliche Handelsklassen für Speisekartoffeln" (s. Frage 6) darf der Anteil mangelhafter Knollen bei Speisekartoffeln der "Klasse I" acht Prozent des Gewichts der jeweiligen Partie nicht überschreiten. Häufig stellt man bei Handelsware "Schwarzfleckigkeit" im Knollenfleisch fest. Schwarzfleckigkeit liegt vor, wenn schwarze, graue oder blaue Verfärbungen tiefer als 5 mm in das Knollenfleisch eindringen oder auf der geschälten Knolle die Summe der dann sichtbaren Verfärbungsfläche mehr als zwei Quadratzentimeter ausmacht. Eine stark schwarzfleckige Knolle ist mit ihrem gesamten Gewicht als mangelhaft zu bewerten.

Ähnlich wie ein Bluterguss entsteht Schwarzfleckigkeit v.a. durch Stoß und Druck von kühlgela-gerten Knollen, die im Abpackbetrieb ohne Aufwärmung bewegt werden (s. Kap. 6). Die Dunkelfärbung ist das Ergebnis einer Reaktion des verletzten Knollengewebes mit dem Sauerstoff der Luft (s. Kap. 7, Frage 33), die sich dann erst im Lebensmittelgeschäft entwickelt und bei der Zubereitung sichtbar wird.
Kartoffeln der Ernte 1999 erwiesen sich im Februar 2000 bei Probekäufen in Nordrhein-Westfalen zu 80 % als schwarzfleckig, das heißt, 80 % der abgepackten Beutel und Säcke enthielten über die erlaubte Schwelle von 5 % hinaus schwarzfleckige Knollen. Die Ursache war u.a. der in dem genannten Jahr besonders hohe Stärkegehalt der Knollen, der aufgrund der Trockenheit und intensiven Sonneneinstrahlung in Nord- und Mitteldeutschland 17 % und mehr erreichte, was für Speisekartoffeln ungewöhnlich ist.

Neben der Schwarzfleckigkeit gibt es weitere Qualitätsmängel, die eine Beanstandung rechtfertigen. Es sind dies Losschaligkeit (nur bei Frühkartoffeln zulässig), mechanische Beschädigungen, angefressene Knollen, Ergrünung, Schorfbefall (s. Kap. 2, Frage 32), Keimung, Faulstellen, Pfropfenbildung im Knollenfleisch, mißgestaltete Knollen mit tiefliegenden Augen und mißfarbene Schale. Auch schwarze Pocken auf der Schale, die durch den bodenbürtigen Pilz Rhizoctonia solani verursacht werden, dürfen nur in geringem Maße vorhanden sein. Diese Rhizoctonia-Pocken sind keine Folge zu hoher Stickstoffdüngung, wie oft fälschlich vermutet wird. Ein Befall der Tochterknollen kann durch eine chemische Beizung der Mutterknollen vor dem Legen weitgehend verhindert werden (s. Kap. 2, Frage 44).
Der Aufdruck "Handelsklasse I" auf der Sack- oder Netzbanderole ist für den Käufer nur eine relative Qualitätsgarantie. Er stellt sich zwar eine Standardqualität vor, kennt aber selten die Bestimmungen, die erfüllt sein müssen (s. Frage 6). Der Verbraucher kann eine ausreichende visuelle Qualitätsbewertung erst nach dem Auspacken der Kartoffeln zu Hause vornehmen. Werden erst dann schwere innere Mängel festgestellt, führt der Ärger über den Kauf der Kleinpackung in der Regel nicht zu einer Reklamation, da Ladenverkaufspreis und Aufwand für die Reklamation in keinem günstigen Verhältnis stehen.



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