"Bei den jetzigen Umständen muss angestrebt werden, dass das Verbrennen des Kartoffelkrautes verboten wird und jeder Kartoffelkrautzündler Bestrafung zu erwarten hat. Das anfallende, auf den Feldern getrocknete Kartoffelkraut muss gesammelt und nach Hause gebracht werden. Es ist dies eine wertvolle Einstreu für das Vieh. Wenn das Kartoffelkraut sauber behandelt und sorgfältig getrocknet wird, kann es sogar verfüttert werden. Man kann das Kartoffelkraut auch auf Wiesen ausfahren und dünn ausbreiten. Die Blätter wirken da als Wiesendünger, und die faserigen Strünke kann man dann im Frühjahr trocken heimfahren und im Stall streuen. Auch zur Kompostbereitung eignet sich das Kartoffelkraut bestens. Wer aber gar nichts unternehmen will, kann das Kartoffelkraut wie Stallmist unterpflügen." (Bayer. Landwirtschaftl. Wochenbl., Nr. 40, 1946)
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