Die Kartoffel in der industriellen Verwertung

Stärke:
41. Wie setzt sich der Erzeugerpreis für Stärkekartoffeln zusammen?

Der Erzeugerpreis setzt sich aus dem Fabrikmindestpreis und der staatlichen Ausgleichszahlung zusammen. Im Kartoffelwirtschaftsjahr 1997/98 zahlte die Stärkefabrik aus eigener Kasse 70,7 % des Kartoffelpreises von 11,77 DM/100 kg (bezogen auf Kartoffeln mit 17 % Stärke), während 29,3 % aus der Kasse der Europäischen Union (EU) kamen. Die Höhe des Erzeugerpreises ist abhängig vom Stärkegehalt, entsprechend dem jeweiligen Unterwassergewicht der Kartoffelknollen (s. Frage 43). Unterhalb von 19 % Stärke werden für 100 kg Kartoffeln mit einem um 1 % höheren Stärkegehalt 0,72 DM (Mindestpreis und Ausgleichszahlung zusammen) mehr gezahlt. Oberhalb von 19 % liegt der Mehrpreis je Prozent nur bei durchschnittlich 0,34 DM/100 kg Kartoffeln.

Der Erzeugerpreis je kg Stärke ist seit Jahren ein rechnerischer Eckpreis, den Landwirte und Berater für die Wirtschaftlichkeitsberechnung verwenden. Während zwischen 14 und 19 % Stärkegehalt der Erzeugerpreis je kg Stärke bei durchschnittlich 0,70 DM/kg liegt, sinkt er ab 20 % stark ab und liegt nur noch bei 0,63 DM/kg Stärke, wenn der Landwirt Kartoffeln mit einem Stärkegehalt von 23 % liefert. Daher ist es wirtschaftlicher, Stärkekartoffeln unter 20 % Stärke zu produzieren.

Entsprechend den Beschlüssen des EU-Agrarrates zur "Agenda 2000" sinken die Mindestpreise für Stärkekartoffeln im Wirtschaftsjahr 1999/2000 auf 8,21 DM/100 kg, dann auf 7,59 DM und schließlich 2001/02 auf 6,98 DM/100 kg. Gleichzeitig steigen die Ausgleichszahlungen von 3,40 DM auf 4,32 DM/100 kg. Der Gesamterlös sinkt also im Wirtschaftsjahr 2001/02 auf 11,30 DM/100 kg Stärkekartoffeln. Das sind 0,47 DM weniger gegenüber 1997/98.



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