Da durch die ausschließlich vegetative Vermehrung der Kartoffeln die Gefahr besteht, Pilze, Bakterien und vor allem Viren von einer Generation zur nächsten zu übertragen, hat die Erhaltungszüchtung eine besondere Bedeutung für die Gesunderhaltung des Pflanzgutes. Die Pflanzgutanerkennung ist im Saatgutverkehrsgesetz geregelt. Nur anerkanntes (zertifiziertes) Pflanzgut darf gehandelt werden, das nachweislich virusfrei ist oder weniger als 4 % Knollen mit schweren Virusbefall enthält (s. Kap. 2, Frage 45). Diese als Virusabbau bezeichnete Erscheinung ist Anlaß für eine Erhaltungszüchtung unter möglichst virusfreien Bedingungen (s. Kap. 1, Frage 21 und Kap. 2, Frage 36).
Für die Gesunderhaltung stehen im wesentlichen drei Methoden zur Verfügung:
Aber wie kommt man zu virusfreiem Gewebe?
Da die Sprossspitzen
etwas schneller wachsen als das Virus die neu gebildeten Zellen besiedeln kann, gewinnt man aus der obersten
Spross- oder Keimspitze das virusfreie Gewebe.
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