Kartoffelgeschichte und -Geschichten

49. Welche Bestimmungen galten für die Zubereitung von Backwaren im Kriegsjahr 1916?

Angesichts der schlechten Ernährungslage im Deutschen Reich (s. Kap. 9, Frage 8) bestimmte das Kriegsernährungsamt, dass bei Weizenbrot der Weizenanteil zu 20 % durch Kartoffelstärke ersetzt werden musste. Mindestens 10 % sollte der Kartoffelanteil im Roggenbrot betragen. 
Ein "Weizenbrot" von 1000 Gramm bestand daher zu mehr als der Hälfte aus Kartoffeln (wegen des hohen Wassergehaltes der Knollen von 78 % und eines durchschnittlichen Stärkegehaltes von nur 15 %).

Damit die betroffene Bevölkerung diese Sparmaßnahmen auch hinnahm, waren im Vorstand des Kriegsernährungsamtes Vertreter aller gesellschaftlichen Gruppen vertreten: Militär, Adel, Bauern und Arbeiter, vertreten durch christliche und sozialdemokratische Gewerkschafter.



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