Angesichts der schlechten Ernährungslage im Deutschen Reich (s.
Kap. 9, Frage 8) bestimmte das Kriegsernährungsamt, dass bei Weizenbrot der Weizenanteil zu 20 % durch Kartoffelstärke ersetzt werden musste. Mindestens 10 % sollte der Kartoffelanteil im Roggenbrot betragen.
Ein "Weizenbrot" von 1000 Gramm bestand daher zu mehr als der Hälfte aus Kartoffeln (wegen des hohen Wassergehaltes der Knollen von 78 % und eines durchschnittlichen Stärkegehaltes von nur 15 %).
Damit die betroffene Bevölkerung diese Sparmaßnahmen auch hinnahm, waren im Vorstand des Kriegsernährungsamtes Vertreter aller gesellschaftlichen Gruppen vertreten: Militär, Adel, Bauern und Arbeiter, vertreten durch christliche und sozialdemokratische Gewerkschafter.
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