5 - Kartoffeleinkauf

17. Was sind "Speisefrühkartoffeln"?

Der Paragraph 1, Absatz 2 der Handelsklassenverordnung (s. Frage 6) definiert die Speisekartoffeln als Speisefrühkartoffeln, die unmittelbar nach ihrer Ernte in der Zeit vom 1. Januar bis zum 10. August des gleichen Jahres erstmalig verladen werden. Sie dürfen losschalig sein, sind daher aber auch nicht längere Zeit lagerfähig. Frühkartoffeln werden bereits ab Mitte Februar gelegt und mit Vlies oder Folie vor Kälte und Trockenheit geschützt, so dass zu Christi Himmelfahrt Mitte Mai bis Anfang Juni die ersten deutschen Frühkartoffeln den frischen heimischen Spargel ergänzen. Der Wonnegau in der Pfalz und der Kaiserstuhl in Südbaden sind in Deutschland die klassischen Frühkartoffelanbaugebiete. 1999 wurden in Deutschland Frühkartoffeln auf einer Fläche von 12.000 Hektar angebaut.

Die Hauptanbauflächen gliedern sich wie folgt: Vorderpfalz: 4.000 ha (davon 1.000 ha unter Folie), Burgdorf/Hannover: 2.500 ha (davon 700 ha unter Folie) und Rheinland: 2.800 ha (davon 450 ha unter Folie.
Die größten Frühkartoffelsorten sind Arkula, Atica, Berber, Christa, Gloria, Rosara, Sieglinde und Ukama.

Aus den südeuropäischen Frühkartoffelanbaugebieten kommen die ersten "neuen" Kartoffeln bereits im Januar (s. Frage 18 und Kap. 10, Frage 7), was oft dazu führt, dass der Lebensmittelhandel gut erhaltene "alterntige" Inlandsware aus dem Sortiment nimmt. Der 2,5-kg-Beutel mit Speisekartoffeln aus dem Herbst kostet im Frühjahr im Durchschnitt 2 DM, während Frühkartoffeln bei einem Preisniveau von 5 DM liegen. Da der Verbraucher bei Kartoffeln wenig auf den Preis reagiert (s. Frage 15), greift er zu den vermeintlich frischeren Frühkartoffeln, die aber infolge Losschaligkeit und langer Transportwege welker sein können, als gut gelagerte und aufbereitete heimische Kartoffeln aus der Vorjahresernte.



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