Die Kartoffel auf dem Acker:
DIE E R N T E

41. Unter welchen Umständen kann Kartoffelroden lebensgefährlich werden?

"An einer nassen Stelle auf dem Acker staute sich die Erde hinter dem Siebband meines Kartoffelschwadlegers" (s. Frage 38). "Ich hielt an, ging nach hinten und sah, dass der Ablagetrichter voll Erde war. Ich entfernte mit der Hand die Erde vom Igelband, um es dadurch wieder zum Anlaufen zu bringen. Da dies nicht geschah, faßte ich arglos unter das Prallgummi, um zu prüfen, wo die Ursache für die Verstopfung lag. Daran, dass die Zapfwelle noch eingeschaltet war, dachte ich nicht mehr - und dass hinter dem Querblech gefährliche Maschinenteile liefen, nahm ich nicht an." So schildert ein schwerverletzter Landwirt die Situation kurz vor seinem Unfall.

Plötzlich erfasste die Krautzupfwalze seine linke Hand und zog sie blitzschnell bis zum Unterarm ein. Mit aller Kraft versuchte er, seinen Arm frei zu bekommen, doch vergeblich. Er konzentrierte sich allein darauf, nicht völlig in die Maschine gezogen zu werden. Nach einer qualvollen halben Stunde wurde ein vorbeifahrender Autofahrer auf die verzweifelte Lage des Mannes aufmerksam und stellte die Maschine ab. Doch die Rundstäbe des über der Zupfwalze laufenden Siebbandes hatten schon den Unterarmknochen durchgeschabt. Der Unterarm musste in der Unfallchirurgie unterhalb des Ellenbogens amputiert werden.

Ein anderer Landwirt kletterte bei laufender Maschine auf die bauartbedingt in der Mitte zwischen zwei Siebbändern liegende Krautzupfwalze seines Schwadlegers und wurde augenblicklich mit den Füßen erfasst und bis zur Hüfte eingezogen. Er verstarb noch an der Unglücksstelle. Dies ist Selbstverschulden durch grob fahrlässiges Verhalten, denn in eine laufende Maschine steigt man nicht hinein. Von der Unfallversicherung erhält die Familie daher keine Rente.

Ein vierjähriger Bub fuhr auf dem Kartoffelvollernter mit. Er sollte unter Anleitung seiner Mutter in Vertretung für seine erkrankte Oma, auf einer Kiste am Verleseband stehend, Steine aus dem Kartoffelstrom auslesen. Als sein Vater, der den Traktor fuhr, beim "Einfädeln" in eine neue Reihe zurücksetzen musste, verlor der Bub den Halt, stürzte aus über zwei Metern Höhe in die Tiefe und brach sich das Genick. Kinder dürfen ab sieben Jahren stundenweise zu leichten landwirtschaftlichen Arbeiten herangezogen werden, wie am Verleseband stehen. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sah von einer Anzeige des Landwirts und seiner Ehefrau wegen fahrlässiger Tötung ab, da sie durch den schrecklichen Tod ihres Kindes schon genug gestraft waren.



zurück - Seitenbeginn - home